schon Antwort der Stadt DD?

Christian @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6280 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,
ich traue da niemanden, vor allen Dingen dann, wenn ich nicht die richtige Übersicht habe.
Dem 1. (Grundlagen-)Bescheid wurde ja widersprochen und der Widerspruch nicht beschieden. Also ist der noch offen.
Bedeutet das nun, wenn die Stadt einen „Folgebescheid“ verschickt hat, dass sich der Widerspruch auch auf diesen bezieht> Oder besteht für die Stadt die Möglichkeit, den 2. Bescheid so zu formulieren, dass er ein eigenständiger „Verwaltungsakt“ ist.
Hintergrund/Böse Absicht(>)der Stadt: Im Glauben, der Widerspruch gälte für beide Bescheide, erfolgt durch den Steuerpflichtigen kein neuer Widerspruch und der 2. Bescheid wird rechtskräftig. Eine Klage kann dann nur noch gegen den 1. Bescheid geführt werden.
So abwegig kann das nicht sein, und ein Widerspruch auch gegen den Folgebescheid schadet ganz bestimmt nicht.
Gruß


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