Untermiete Zweitwohnung?
Wer eine Wohnung bezieht und sie nutzt muss sich gem. Meldegesetz anmelden, das Rechtsverhältnis der Nutzung (Eigentümer, Mieter, Untermieter, für lau usw.) ist dabei völlig egal.
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dgroovyk,
21.01.2007
- Untermiete Zweitwohnung? - Christian, 22.01.2007