Untermiete Zweitwohnung?

Christian @, Montag, 22.01.2007 (vor 6328 Tagen) @ dgroovyk

Wer eine Wohnung bezieht und sie nutzt muss sich gem. Meldegesetz anmelden, das Rechtsverhältnis der Nutzung (Eigentümer, Mieter, Untermieter, für lau usw.) ist dabei völlig egal.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion