unverheiratet männlich Familie in Hannover Umzug wegen Arbeit

Alfred @, Sonntag, 22.06.2014 (vor 3568 Tagen) @ Fanganzufangen

Melderechtlich wäre München als Hauptwohnung und Hannover als Nebenwohnung möglich und ggf. richtig. Besuchsweiser Aufenthalt ist allerdings nicht meldepflichtig. Insofern wäre auch melderechtliche Registrierung mit alleiniger Wohnung in München möglich. Hätte den Vorteil, dass es keinen bürokratischen Ärger mit der ZWSt gibt. Bei Vollzeitbeschäftigung in München wäre die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung definitiv falsch.

Einkommensteuerrechtlich wäre Hannover wegen Freunde, Eltern und Geschwistern als Lebensmittelpunkt zu deklarieren – die Münchener Wohnung wäre dann im Rahmen der doppelten Haushaltsführung absetzbar. Wenn das FA mitmacht.


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