Haupt- und Nebenwohnung in einer Stadt

Alfred @, Montag, 23.06.2014 (vor 3587 Tagen) @ PeterPeterson

Das angezogene Urteil von 2007 wurde vom BVerwG aufgehoben und nicht mehr in Deinem Sinn verwendbar.

So wie Du es schilderst ist die Wohnung Deiner Eltern Deine Erstwohnung und melderechtlich Deine Hauptwohnung, die Wohnung im Studentenwohnheim wäre Deine Nebenwohnung, evtl. auch Deine Zweitwohnung, m.E. aber nicht steuerpflichtig, da Du keine Wohnung i.S.d. Heidelberger Satzung innehast.

Somit müsste ich dann meine Wohnung in der Studenten-WG als Zweitwohnsitz melden.

Eben das ist falsch – Dein Wohnsitz ist Heidelberg und nicht meldepflichtig. Meldepflichtig ist die Wohnung im Studentenwohnheim und die wäre nach dem von Dir geschilderten Sachverhalt als Nebenwohnung zu registrieren.


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