Zwei Wohnungwen am gleichen Wohnort

Alfred @, Donnerstag, 24.07.2014 (vor 3556 Tagen) @ Tivi

Würden wir ihn hauptwohnsitzmäßig ummelden, müssten wir ...

Ob das versicherungstechnisch so stimmt , kann ich nicht sagen – das müsste aus den entsprechenden Verträgen hervorgehen. Melderechtlich sieht das so aus: Der Sohn bezieht eine Wohnung zum Zwecke eines länger als sechs Monate dauernden Aufenthalts ohne aus der bisherigen (elterlichen) Wohnung auszuziehen. Für die neue Wohnung besteht daher Meldepflicht für die neue Wohnung. Bei der Anmeldung ist anzugeben, welche der Wohnungen überwiegend genutzt werden wird. Diese Angabe ist in diesem Fall schwer – wenn überhaupt – nachzuprüfen und eine Registrierung mit Nebenwohnung wohl durchaus möglich. Eine unterlassene Meldung oder unrichtige Angaben stellen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Wird die neue Wohnung länger als ein Jahr als Nebenwohnung benutzt, besteht ZWSt-Pflicht.


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