Zahlungsverweigerung bei ZWS in DD

Christian @, Mittwoch, 31.01.2007 (vor 6318 Tagen) @ ctyx

Hallo,
ziemlich genau so., wie beschriebnen

1. Zahlungsaufforderung/Mahnung
2. Mahnbescheid vom Amtsgericht
3. Gerichtsvollzieher (der nimmt, was er kriegen kann) oder ein Inkassobüro (die weißrussischen sind besonders effizient):-D

und die (nicht unerheblichen) Kosten, die dabei entstehen, werden auf die Steuerschuld aufgeschlagen.

Drohanrufe wird es wohl keine geben. Aber wenn man später mal seine Bonität nachweisen soll, kann da durchaus ein Schufa-Eintrag sein.

Der Mahnbescheid ist schon ein gerichtliches Verfahren, und das wird wegen noch viel geringerer Schulden strapaziert.

Meldeamt und Steueramt sind eine Familie, das ist kein Petzen.

Fazit: „Nicht zahlen“ ist eine der dümmsten Möglichkeiten. Besser:
1. Widerspruch einlegen und Ratenzahlung beantragen,
2. nach abgelehntem Widerspruch klagen,
3. auf Gott und die Gerechtigkeit hoffen.

Irdische Hilfe dazu gibt es.
Noch Fragen

Gruß


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