News: Zweitwohnungsteuer und Piraten

Alfred @, Freitag, 22.08.2014 (vor 3535 Tagen) @ René

Der Text der "Präsentation online" könnte auch von dem Verwaltungsjuristen einer ZWSt erhebenden Kommune Stammen. Das „gesprochene“ Wort kann ich den Folien nicht entnehmen. Deswegen ein paar Anmerkungen.

§ 3 ZWStG Berlin Persönliche Steuerpflicht: (1) Steuerpflichtig ist der Inhaber der Zweitwohnung. Inhaber der Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken.

Diese Norm ist unsinnig. Gemeint sind hier wohl nicht die melderechtlichen Verhältnisse sondern die melderechtliche Registrierung. Aus den melderechtlichen Verhältnissen ist für die Innehabung nicht abzuleiten. Aus der melderechtlichen Registrierung noch nicht einmal, ob es sich um die nicht vorwiegend genutzte Wohnung des Einwohners handelt.

Warum nicht Nebenwohnungen bei der Schlüsselzuweisung beachten?

Das Problem bei dieser Vorstellung ist der miserable Zustand der Melderegister hinsichtlich der Nebenwohnungen.

Kommunen haben auch Aufwand mit Nebenwohnungen (daher auch die Idee der Steuer)

Das behaupten die Kommunen zwar, aber das ist schlicht gelogen – zumindest ist noch keiner Kommune, insbesondere keiner Großstadt - der Nachweis gelungen, dass sie durch Zweitwohnungen einen höheren Aufwand hat.

Mit ZWS werden Meldedaten aktualisiert (wenn Erfassungsbögen verschickt werden). Folge: Scheinbare Landflucht. Aber: die Flucht trat schon eher ein, es wird nur noch dokumentiert,

Im Kern wohl richtig. Aber die meisten haben sehr wohl erkannt, dass die Registrierung mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung zuverlässig vor der ZWSt schützt. Ob das jeweils melderechtskonform ist, hinterfragt die Meldebehörde der aufnehmenden Stadt so gut wie überhaupt nicht. Der größte Effekt besteht in der Beseitigung von Karteileichen, die vorwiegend durch Versagen der für die Bestimmung der Hauptwohnung allein zuständigen Meldebehörden entstanden sind (s.a. Schlüsselzuweisungen). Das verkennen übrigens die Piraten in Görlitz, wenn sie die ZWSt als ein Instrument verstehen, „damit die Bürger sich gesetzeskonform verhalten“.

Mein subjektiver Eindruck aus unzähligen Fragen aus Köln: Nach § 228 AO Verjährungsfrist fünf Jahre. Diesen Zeitraum wurde häufig ausgereizt. Forderungen von sechs Jahren ZWS mit einem Bescheid. Folge: sehr hohes Frustration bei Betroffenen

Köln setzt die Steuer rückwirkend bis zu sieben Kalenderjahren fest – § 169 in Verbindung mit § 170 AO. Das schafft noch mehr Verdruss. Aber Klagen gegen bzw. Entscheidungen zu dieser Vorgehensweise sind mir nicht bekannt.

Plraten Jülich: In Jülich gibt es den Wunsch nach einer Zweitwohnsitzsteuer, die besonders Studierende treffen würde. Finden wir nicht gut.

Der Erlass einer ZWStS, von der Studenten in der Regel nicht betroffen sind, ist durchaus verfassungsgemäß.


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