Zeitwohnungsteuer bei Untermiete in Hamburg ( plus Pendlerpauschale)

Alfred @, Dienstag, 26.08.2014 (vor 3503 Tagen) @ Frank_Schmidt

Wenn Du volljährig und ledig bist, ist berufsbedingt Dein vorwiegender Aufenthalt und damit Deine Hauptwohnung in Hamburg. Wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast ist in diesem Fall uninteressant.
Untermieter zählen in Hamburg keine Zwetwohnungsteuer. Ist in der Steuererklärung so vorhersehen.k


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