Zweiwohnsitzsteuer

Christian @, Freitag, 02.02.2007 (vor 6316 Tagen) @ t.act

Hallo Sarah,

1. Ist das Melderecht zu beachten. Du wirst also voraussichtlich mehrere Wohnungen nutzen. Ich gehe davon aus, dass Du volljährig und ledig bist. Die Hauptwohnung ist dann dort, wo Du Dich - zeitlich gesehen - vorwiegend aufhältst. Das lässt sich aus Deinen Angaben nicht genau erkennen und ist wahrscheinlich heute auch noch nicht eindeutig zu beantworten. Genau besehen, hast Du da so was wie „freie Wahl“. Die musst Du zwar plausibel begründen, aber das ist in jede Richtung möglich.
Völlig aus dem Weg kannst Du der Zweitwohnungsteuer mit Sicherheit nur, wenn du bei Deiner Mutter ausziehst und Dich in Göttingen mit alleiniger Wohnung anmeldest. Auch das lässt sich plausibel machen.

2. Gilt das Zweitwohnungsteuerrecht.
Um zu sagen, wie es da mit dem „wohnen bei Mutter“ - egal ob mit Neben- oder Hauptwohnung -, aussieht, müsste man die Stadt kennen, in der sich diese Wohnung befindet. Diese Frage müsstest Du beantworten, ehe ich weitermachen kann
Für Göttingen gilt:
„Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jede baulich abgeschlossene Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist und zu der eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette und ein Bad oder eine Dusche gehören.“
Da hängt es davon ab, ob das im Wohnheim zutrifft oder nicht. Ich gehe allerdings (nur eine Vermutung), davon aus, dass Göttingen sich um die eigene Wohnungsdefinition wenig scheren wird und jeden mit Nebenwohnung gemeldeten erst Mal zur Zweitwohnungsteuer veranlagt. Wer sich dann nicht wehrt, zahlt eben.

3. Dass Du BAFöG beziehst, ist für die Zweitwohnungsteuerpflicht völlig unerheblich.

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion