Nachträgliche Ummeldung in DD noch möglich?

Thomas, Montag, 23.01.2006 (vor 6660 Tagen) @ Thomas Weihermüller

» die Stadt Dresden erhebt aus Billigkeitsgründen keine Steuer, wenn die
» Ummeldung zum Hauptwohnsitz noch bis zum 31. Januar 2006 erfolgt.

Muss man dann trotzdem noch diese Formulare ausfüllen und abgeben, oder kann man die völlig ignorieren, wenn man sich jetzt erst umgemeldet hat>


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