bayerische Kommunalvertreter stärkste Abzocker ?

Alfred @, Donnerstag, 02.10.2014 (vor 3465 Tagen) @ René

Wenn man bei abzocken die sinnverwandten Verben neppen und schröpfen einbezieht, ist die Erhebung einer Zeitwohnungsteuer für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim durchaus als Abzocke zu bezeichnen. Die damit verbundene, angeblich zulässige Lenkungsfunktion greift in die privaten Lebens- und Wohnverhältnisse ein. Das grenzt an Nötigung – da kann das BVerfG noch so oft beschönigend „erkennen“, man könne ja mit einer Ummeldung die ZWSt vermeiden.
Und was das Finanzgebaren der öffentlichen Hand angeht, sehe ich das etwas skeptischer. Da besteht in erster Linie kein Einnahme- sondern ein Ausgabeproblem. Wie auf diesem Hintergrund eine Änderung des Finanzausgleichs Abhilfe schaffen soll, erschließt sich mir nicht


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