ZWS als Studentin in Dresden

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 15.02.2007 (vor 6252 Tagen) @ lola

Das ist schieres Melderecht, um das es hier geht.

Also ehrlich, ich habe noch keinen Bußgeldbescheid einer Meldebehörde gesehen, weil die Meldefrist versäumt wurde. Ich denke, dass das in der Praxis nicht ganz so streng gehandhabt wird.;-) Die Damen der Einwohnermeldeämter sind nicht so.
Sollte jemand, der dies liest, andere Erfahrungen haben, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

Ein theoretisches "irgendwie Anmelden" gibt es nicht, sondern es muss angemeldet werden, wie es den Lebensverhältnissen entspricht. Ich verweise mal auf Christians "Hohes Lied des Melderechts" und schlage dem René vor, das mal hier einzustellen, damir wir nicht immer die grundlegenden Fragen, sozusagen das kleine 1 x 1 des Melderechts hier singen müssen.

Ich würde an Deiner Stelle einfach Versäumtes nachholen und gut.

Gruß
Yvonne Winkler


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