Erklärung zur Zweitwohnungssteuer Hamburg

vertigo75, Dienstag, 28.07.2015 (vor 3184 Tagen)

Hallo,

wohne in Aachen, bin geschieden und habe beruflich bedingt in Hamburg eine Zweitwohnung einrichten müssen. Dort lebe ich seit Mai und bin in Aachen fast jedes Wochenende, da dort weiterhin mein Lebensmittelpunkt ist. In Hamburg bin ich also von Montag mittag bis Freitag mittag um dort zu arbeiten.

Ich habe mich also gemäß dem Meldgesetz in Hamburg anmelden wollen und dort begannen die Probleme. Die Sachberabeiterin wollte mir vorschreiben, dass ich Hamburg als Hauptwohnung zu melden habe, da ich mehr als die Hälfte der Woche in Hamburg verbringe. Wo mein Lebensmittelpunkt bzw. der Schwerpunkt der Lebensbeziehung sich befindet, dies wäre weiterhin Aachen, hat sie an der Stelle nicht interessiert. Ich habe dies aber nicht akzeptieren wollen, da es bereits meine dritte beruflich bedingte Wohnung ausserhalb meines Hauptwohnsitzes ist und mir der zweite Wohnsitz ausserhalb Aachen bislang immer als Nebenwohnung/Zweitwohnung zugestanden wurde. Die Meldegesetze aus Bremen und NRW unterschieden sich in den Formulierung nämlich nicht.

Ich habe gesagt, dass ich dies prüfen lassen werde und bin wieder gegangen.

Bin gut vorbereitet zum Meldeamt gegangen, Meldegesetze von NRW und Bremen unter dem Arm, meine jeweiligen Anmeldungen als Nebenwohnungen aber beim zweiten Mal wurde nicht mehr groß nachgefragt, sondern es wurde akzeptiert dass ich Hamburg als Nebenwohnung anmelde.

Mir ist es daher ungemein wichtig, dass Hamburg nicht als Hauptwohnsitz gemeldet wird, da ich eine Menge Geld für zwei Wohnungen bezahle und so wie in der Vergangenheit dies als doppelte Haushaltsführung im Rahmen der STeuererklärung anmelden möchte. Ist Hamburg mein Hauptwohnsitz, könnte ich mir vorstellen, dass ich dann probleme bekomme und ich zahle sehr viel zusätzliches Geld, dass ich zwei Wohnung führe. Der Arbeitgeber zahlt mir sogar ein Mietkostenzuschuss deshalb.

Heute habe ich eine Erklärung für die Zweitwohnungssteuer erhalten, die ich ausfüllen muss und bin über einigen Frage doch sehr erstaunt. Dort will man doch tatschälich wissen wieviel tage der woche ich in der Nebenwohnung in Hamburg bin und wieviel Arbeitsstunden etc. man möchte sogar meine wöchentliche Arbeitszeit wissen und durch den Arbeitgeber belegt bekomme. Ich frage mich was das soll?? und könnte mir gut vorstellen, dass nach dem Ausfüllen erneut die Diskussion um den Hauptwohnsitz Hamburg losgeht.

Im Hamburger Meldegesetz steht geschrieben"
Lässt sich nicht bestimmen, welche Wohnung vorwiegend genutzt wird, ist in diesen Zweifelsfällen die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.

Für mich stellt sich nun die Frage ob dies für mich gilt oder legt die Behörde das dann so für sich aus, dass sie vorwiegend genutzt so bewertet, dass ich halt mehr Tage in der Woche in hamburg bin..

Bin ein bisschen ratlos was ich mit der Erklärung nun anstellen soll und möchte mir in Bezug auf die doppelte Haushaltsführung nichts versauen.

Für mich stellt sich die Frage, ob ich dieses Dinge beruhigt ausfüllen muss und tatsächlich alle Belege auch des Arbeitgebers vorlegen muss. Was hat das Finanzamt zu interessieren, was ich für wöchentliche Arbeitszeiten habe?

Ist es eigentlich rechtens das mir das meldeamt vorschreiben kann, wo ich meinen Hauptwohnsitz zu melden habe und kann es passieren, dass wenn mir der Arbeitgeber nun bestätigt, dass ich von montag bis freitag dort arbeite, dass mir die Meldebehörde bzw. das Finanzamt nun erneut vorschreibt, dass ich Hamburg als hauptwohnsitz zu melden habe? Mit dem Argument vorwiegend genutzte Wohnung ist Hamburg, egal das dort nicht mehr ein Lebensmittelpunkt ist?

vielen dank für eure Unterstützung.


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