ZWSt bei teilgewerblicher Nutzung

Alfred @, Montag, 26.10.2015 (vor 3097 Tagen) @ Alexander_W

Eine gewerblich genutzte Wohnung ist keine Zweitwohnung.
Zu beachten ist in Berlin das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG).


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