Zweitwohnsitzsteuer Hannover

lena-katherinchen, Donnerstag, 07.01.2016 (vor 3054 Tagen)

Hallo,

ich soll rückwirkend für 5 Jahre in Hannover die Zweitwohnsitzsteuer Zahlen. In der Satzung der Stadt steht folgendes:

§ 3
Steuerbefreiungen
Steuerbefreit sind Personen,
(1) a) die in Wohnungen von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen
Gründen entgeltlich oder unentgeltlich untergebracht sind,
b) die in Wohnungen von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich
oder unentgeltlich untergebracht sind, sofern diese Wohnungen zu Erziehungszwecken
genutzt werden,
c) die verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben und aus beruflichen Gründen innerhalb der Landeshauptstadt Hannover eine Zweitwohnung innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt Hannover
befindet und das Erreichen des Arbeitsplatzes ohne die Zweitwohnung nur mit erheblichem
Zeitaufwand möglich wäre,
d) die eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz führen und nicht dauernd getrennt leben und aus beruflichen Gründen innerhalb der Landeshauptstadt Hannover eine Zweitwohnung innehaben, wenn sich die Hauptwohnung
der Lebenspartner außerhalb der Landeshauptstadt Hannover befindet
und das Erreichen des Arbeitsplatzes ohne die Zweitwohnung nur mit erheblichem
Zeitaufwand möglich wäre,
e) die in der Landeshauptstadt Hannover eine Zweitwohnung innehaben und mit
Hauptwohnung in der Wohnung der Eltern, in der Wohnung eines Verwandten in
gerader Linie, oder in der Wohnung einer Person, die durch ein auf längere Dauer
angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind
miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder), gemeldet sind und dort
nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.

(2)Eine Steuerbefreiung nach
Abs. 1 Buchstabe c) oder d) ist nur möglich, wenn die Zweitwohnung die
vorwiegend benutzte Wohnung der steuerpflichtigen Person ist.

Da der Hauptwohnsitz nur ein Zimmer im elterlichen Haus ist, müsste ich also eigentlich von der Steuer befreit sein.
Trotzdem stolpere ich in dem Formular "Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer" über folgende Frage:

Frage zur Meldesituation:
"Welche Wohnung ist die von Ihnen persönlich vorwiegend benutzte Wohnung?
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?"

Was muss ich dort ankreuzen, damit die Stadt mir nicht doch noch die Steuer abnimmt?

Vielen Dank im Vorraus!


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