Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung im eigenenZweifamilienh
» Nö!
So pauschal die falsche Antwort, wenn man die Satzung nicht kennt. In vielen Städten, die mit ihren Satzungen an das Melderecht anknüpfen, muss man bei dieser Fallkonstellation keine Steuer zahlen. Wird aber vermutlich hier nicht der Fall sein.
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Fritz Bleher,
29.01.2007
- Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung im eigenenZweifamilienh - Christian, 29.01.2007
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Mr.X,
19.02.2007
- Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung im eigenenZweifamilienh - Yvonne Winkler, 19.02.2007
- Zweitwohnungssteuer für eine Wohnung im eigenenZweifamilienh - Christian, 20.02.2007