Zweitwohnungsteuer in Berlin
Hallo Alfred,
Vielen Dank. Ich habe ganz gut verstanden. Ich werde es tun.
Auf Ihre Frage
Sollte die rückwirkende Berichtigung nicht möglich sein und ein ZWSt-Bescheid ergangen: Einspruch einlegen. Oder handelt es sich erst um die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer?
Es handelt sich um die Erklärung zur ZWst, weil Das FZAm Angaben zum Mietvertrag der Berliner Adresse verlangte!!!
Über die Zweitwohnungsteuer sind schon zahlreiche Urteile gefallen z.B. BVerfG, Az. 1 BvR 1232/00
Könnten solche Urteile bei meiner Angelegenheit ausnutzen lassen?
Danke für den Hinweis
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rose16,
24.02.2016
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Rebell,
24.02.2016
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- Das Finanzamt Berlin hebt Anfordern von Zweitwohnsitzsteuer in Berlin auf - rose16, 28.04.2016
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Alfred,
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