Zweitwohnungsteuer in Berlin

rose16, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 2976 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
Vielen Dank. Ich habe ganz gut verstanden. Ich werde es tun.
Auf Ihre Frage
Sollte die rückwirkende Berichtigung nicht möglich sein und ein ZWSt-Bescheid ergangen: Einspruch einlegen. Oder handelt es sich erst um die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer?

Es handelt sich um die Erklärung zur ZWst, weil Das FZAm Angaben zum Mietvertrag der Berliner Adresse verlangte!!!

Über die Zweitwohnungsteuer sind schon zahlreiche Urteile gefallen z.B. BVerfG, Az. 1 BvR 1232/00
Könnten solche Urteile bei meiner Angelegenheit ausnutzen lassen?
Danke für den Hinweis


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