Zweitwohnungsteuer in Berlin

Alfred @, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 2956 Tagen) @ rose16

Das angegebene BVerfG Urteil greift in Deinem Fall in Berlin nicht.

Urteile sind hier erst Mal auch nicht nötig. Ummelden, wenn es rückwirkend klappt: Im Erklärungsvordruck bei Hauptwohnung die Berliner Anschrift angeben und bei Nebenwohnung die Osterholzer (auch wenn das im Vordruck so nicht vorgesehen ist.

Bei Seitenzahl 34 „sonstige Gründe“ ankreuzen und im Anschreiben erläutern, dass die Berliner Wohnung die tatsächliche Haupt- und Erstwohnung ist und irrtümlich vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ als Nebenwohnung registriert war und die rückwirkende Berichtigung des Melderegisters erfolgt ist. Das sollte reichen.

Sollte es mit der rückwirkenden Ummeldung nicht klappen, muss das anders formuliert werden. Dazu ggf. per Mail direkt an mich wenden(dazu Symbol „Umschlag“ neben meinem Namen anklicken).


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