Genehmigter Kamin im Gartenhaus, ZW-Steuer gezahlt

René ⌂ @, Dienstag, 19.04.2016 (vor 2901 Tagen) @ Himbeere65

Hallo,

Die Tatsache, ob du Zweitwohnungsteuer bezahlst oder nicht hat keinen Einfluss auf deine restlichen Probleme. Zumindest lassen sich daraus keine Ansprüche ableiten. Dein Problem tangiert diese Seite nur begrenzt.

Wenn es sich um einen (Bundes-)Kleingarten handelt, sind die baurechtlichen Möglichkeiten begrenzt - gärtnerische Nutzung und Erholung. Das Baurecht billigt eine Laube zu, doch die darf explizit nicht zum Dauerwohnen genutzt werden. Ein Kamin ist ein Indiz für Dauerwohnen.

In der DDR galten andere Regelungen. Nun wird (ich kenne es meinem näheren Bekanntenkreis) versucht, die Anlagen konform zum Bundeskleingartengesetz gemacht. Die "durften" dann ihren zu DDR-Zeiten installierten Ofen auch ausbauen. Ein freundlicher Mitpächter reicht dann übrigens, um sicherzustellen, dass das auch jeder macht. Diese Fragestellung ist dann eng verknüpft mit Bestandsschutz (Ist er mit der Abgabe der alten Parzelle erloschen?).

Wenn aber der Garten als Bundeskleingarten zählt, kann es - je nach Kommune - Befreiuungstatbestände geben, so dass du mitunter umsonst ZWS zahlst. Das sollte aber auch der Kommune auffallen, dass da etwas bei der Adresse nicht stimmig ist.

Du schilderst zur Einschätzung deines Falles zu wenig (auch Rebell stochert im Nebel). Andererseits tangieren deine Probleme diese Seite nicht.

Du solltest dich schlau machen, welche baurechtliche Widmung das Areal hat (Kleingarten oder Wochenendhaus). Daraus leiten sich dann viele Fragen der Nutzung ab. Das solltest du natürlich mit dem Kaufvertrag verifizieren (Bei einem Kamin, der zugesagt wurde, der aber da nicht stehen darf, sollten wohl Gespräche mit Verkäufer geführt werden). Der Gartenvorstand ist mitunter da etwas schlauer, schließlich werden die sich garantiert mit den Behörden abstimmen. Bei Behörden solltest du aufpassen, nicht in Fettnäpfchen zu treten, falls doch etwas unzulässig wahr. Lieber erst einmal neutral fragen ("Was ist zulässig" und nicht "ich habe da nen Kamin")


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