Berlin - Spezieller Fall - Zweitwohnsitz?

Alfred @, Mittwoch, 11.05.2016 (vor 2879 Tagen) @ Manuel_Berlin

Kann bürokratischen Ärger geben, muss aber nicht.

Du bist derzeit mit alleiniger Wohnung registriert. D.h. die Wohnung, die Du zusammen mit Deiner Freundin angemietet hast, ist nicht als Nebenwohnung registriert und damit auch keine Zweitwohnung.

BerlZWStG: „Zweitwohnung ist jede Wohnung ..., die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung ..., dient.“

§ 19 BMG ist eindeutig. Der Vermieter hat Einzug zu bestätigen und nicht den Abschluss des Mietvertrages.


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