Rückwirkend Zweitwohnungsteuer obwohl Hauptwohnung

Alfred @, Freitag, 29.07.2016 (vor 2822 Tagen) @ Daniel89

Hast Du schon eine Erklärung zur ZWSt nach amtlichem Vordruck abgegeben?

Die Sachbearbeiterin aus dem Bürgerbüro verwies darauf, dass ich im April 2014 einen Reisepass in meiner Heimat beantragt habe und damit dort mein Hauptwohnsitz wäre.

Wenn man der absurden Argumentation der Sachbearbeiterin folgen will, müsste sie Dich spätestens am Tag nach Ausstellungsdatum des Reisepasses in Siegen mit Hauptwohnung registrieren. Die Registrierung mit Nebenwohnung durch das Bürgerbüro war willkürlich. Also noch mal hin.

Zweitwohnungsteuer fällt bei dem Sachverhalt nicht an. Dazu hat das BVerwG entschieden: Bundesrecht ist nu9r dann verletzt, wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.

Am Rande:
Hauptwohnsitz ist der falsche Begriff (sprachliche Unzucht), lt. Gesetz muss es Hauptwohnung heißen.


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