Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

HorstHerberg, Freitag, 05.08.2016 (vor 2813 Tagen) @ Alfred

Ok, danke.

Ist die Angabe beim Meldeamt denn auch maßgeblich für das Finanzamt, oder prüft dieses die Situation nochmals gesondert nach anderen/weiteren Kriterien, z.B. Lebensmittelpunkt der Person?


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