Rechtmäßigkeit der Kinderzimmersteuer

tobias23, Donnerstag, 18.08.2016 (vor 2802 Tagen)

Hallo,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit der Zweitwohnungssteuer, komme aber in einigen Punkten nicht weiter, bezüglich welcher ich hier um Hilfe bitten möchte.

Hintergrund:
Ich bin vor einiger Zeit bei meinen Eltern ausgezogen. Aus Verbundenheit mit meinem alten Heimatort (kleine Gemeinde in Franken), bin ich dort öfters zugegen und übernachte bei meinen Eltern. Sowohl meine alte, als auch meine neue Gemeine haben mich darauf hingewiesen, dass ich dies dann als Zweitwohnsitz melden muss - wie ich es auch getan habe.

Ich habe nun Post meiner alten Gemeinde bekommen, in der ich zur Erklärung der Zweitwohnungssteuer aufgefordert werde.

Meine bisherigen Erkenntnisse:
Ich habe diese Zweitwohnung definitiv nicht "inne", da ich keinerlei rechtliche Verfügungsgewalt darüber habe. Das wird auch von einschlägigen BVerwG Urteilen bekräftigt (allen voran BVerwG 9 C 8.08).

Meine Frage:
Ist es rechtens, dass die Stadt per Satzung Zweitwohnungssteuer erhebt, auch wenn ich diese rechtlich gar nicht innehabe?
(Darüber sagt o.g. Urteil nach meinem Verständnis ja nichts aus.)

Das widerspricht sicher dem eigentlichen Sinn der Steuer, aber gibt es hier geltendes Recht als Basis eines Widerspruchs?

Vielen Dank schonmal für alle Hilfe!!!

Liebe Grüße,
Tobias


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion