Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird

Andre, Samstag, 10.09.2016 (vor 2807 Tagen)

Mein Partner und ich haben getrennte Hauptwohnsitze, jedoch benötige ich für die Mitnutzung von Firmenvorteilen einen gemeinsamen Wohnsitz (Zweitwohnung ist dafür ausreichend). Bisher wohnte er in einer Stadt, die keine ZWS erhebt, aber nach einem Umzug nach Hannover fällt diese nun an. Da ich in seiner Whg keine Miete zahle und mich auch nur ca. 40-50 Tage im Jahr dort aufhalte, empfänd ich es als unangemessen, seine Netto-Kaltmiete zugrunde zulegen. Gibt es Möglichkeiten, die tatsächliche Grundlage (Hälfte der Whg an ca. 50 Nutzungstagen) heranzuziehen?


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