Eingriff in das Eigentumsrecht und Niederlassungsfreiheit

Rebell @, Montag, 12.09.2016 (vor 2744 Tagen)

Die Zweitwohnungssteuer bedeutet unzulässiger Eigriff in das Eigentumsrecht, gleichzeitig verstößt diese Zwst gegen die in der EU- festgeschriebene Niederlassungsfreiheit!


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