Eingriff in das Eigentumsrecht und Niederlassungsfreiheit

Gustav @, Dienstag, 13.09.2016 (vor 2744 Tagen) @ Alfred

Wie wäre es mit Bildung einer kriminellen Vereinigung und Nötigung zum Nachteil der ZW-Inhaber?

Ihre Beiträge kommen einer derartigen ähnlichen krimminellen Vereinigung ziemlich nahe, wenn die Erhebung einer zweitwohnungssteuer generell als gute Grundlage für die Kommunen bewertet wird.

Tatsache ist - die Zwst ist ein Verstoß gegen EU- Recht Niderlassungsfreiheit wie folgt:
Der "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" hieß bis zum 30.11.2009 "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" und hatte eine abweichende Artikelabfolge. Die vorliegende, aktuelle Fassung beruht auf dem Lissabon-Vertrag.
Kapitel 2 - Das Niederlassungsrecht (Art. 49 - 55)

Art. 49
(ex-Artikel 43 EGV)
Die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten. Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ansässig sind.
Vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr umfasst die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, insbesondere von Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2, nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen.



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