Eingriff in das Eigentumsrecht und Niederlassungsfreiheit

Alfred @, Dienstag, 13.09.2016 (vor 2744 Tagen) @ Rebell

Es steht allerdings fest: Eigentum besteht aus einem Bündel von Rechten:

Das Recht, ein Gut zu gebrauchen.
Das Recht, Erträge aus dem Gut zu ziehen.
Das Recht, Form und Substanz des Gutes zu verändern.
Das Recht, das Gut an andere zu übertragen.
(Das Recht, externe Effekte zu verursachen.
)

Das ist teilweise (es fehlt eine Einschränkung) Absatz 1, es folgt:
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen"


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