Eingriff in das Eigentumsrecht und Niederlassungsfreiheit

Rebell @, Freitag, 16.09.2016 (vor 2741 Tagen) @ Alfred

Das erklärt in keiner Weise, warum die Zweitwohnungsteuer einen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht bedeuten soll und schon gar nicht warum sie gleichzeitig ZWSt gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU verstoßen soll. Es bleibt somit beim "luftleeren Raum".

es is wohl kein luftleere Raum, denn aus der Richtliene des Europäischen Parlaments ist folgender Satzu entscheidend:

Das Recht jedes Unionsbürger, sich frei im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten, setzt voraus, dass, wenn es unter objektiven Bedingungen hinsichtlich Freiheit und Würde ausgeübt werden soll, es auch den Familienangehörigen ungeachtet Ihrer Staatsangehörigkeit gewährt wird. Es gilt den Begriff des Familienangehörigen für all jene, die das Wufenthaltsrecht genißen, zu zu erweitern und zu vereinheitlichen<<<

Damit das Recht auf Daueraufenthalt zur Integration an die Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats, in dem sich der Unionsbürger aufhält, beitragen kann, darf es an keine Bedingungen geknüpft werden und muss es eine uneingeschränkte Geleichbehandlung mit den Inländernsowie einen größtmöglichen Schutz gegen Ausweisungen garantieren.

Folglich darf auch wegen der möglichen Nutzung des Eigentums keine Sonderabgabe gefordert werden- jeder Zweitwohnungssteuerbescheid verstößt somit gegen den Gleichheitsgrundsatz - im EU-Recht zwischen Einheimischen (Inländern) und Fremden!!


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