Eingriff in das Eigentumsrecht und Niederlassungsfreiheit

Rebell @, Freitag, 16.09.2016 (vor 2741 Tagen) @ Alfred

Wo steht denn geschrieben, dass nur Zweitwohnungseigentümer zur Kasse gebeten werden?

In allen Satzungen erkennbar, wer eine weitere Wohnung als die seiner Hauptwohnung innehat ist verpflichtet fristgerecht als Nebenwohnsitz anzumelden - folgedessen wird auch eine Zweitwohnungssteuer fällig, dazu gibts nur ganz wenige Ausnahmen zu einer Befreieung auch dazu noch eine bürokratische Hürden.

Fakt ist wer nicht über sein mit möglichst versteuerten Finanzen erworbenes Eigentum frei verfügen kann wird diskriminiert - den das Eigentumsrecht wird doch damit ausgehebelt bzw. geschädigt.

Wozu eigentlich in diesem Forum solche "intelligenten Fragen"?

Es wird allmählich der Eindruck gewonnen - hier im Forum bemühen sich Bürger, welche die Zweitwohnungssteuer für die beste Lösung halten.

Das ist wohl vergleichbar mit jenen die als Rechtsradikale abgestempelt werden wenn diese sich kritisch äußern über Angies Flüchtlingspolitik-

Vielleicht ist es wohl angebracht dieses Forum und die früheren Einstellungen zu verändern ind Pro - Argumente für jene Kommunen welche diese Abzocke betreiben !


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