Eingriff in das Eigentumsrecht und Niederlassungsfreiheit

Kommunalfreund @, Samstag, 17.09.2016 (vor 2740 Tagen) @ Alfred

Man kann durchaus als Inhaber einer ZW besteuert werden, ohne deren Eigentümer zu sein.

Bravo - wer so reich ist und sich eine Zweitwohnung leistet - der muss auch in der Lage sein dafür zu bezahlen.

Es sollte so oder so keine Ausnahmen geben- inzwischen gibt es viel zu viel Ausnahmen sich von der Steuer zu drücken.

Noch besser wäre es ein neues Gesetz zum Schutze der Umwelt und Linderung der in ganz Deutschland bestehenden Raum- und Wohnungsnot einfach all diese Zweitwohnungen zu enteignen.

Was wäre denn dabei, wenn jemand eine Zweitwohnung erwirbt oder anmietet, dann müsste er gezwungen werden die bisherige Hauptwohnung aufzugeben, sich ummelden und auch dort hätte die Kommune einen Anteil aus dem kommunalen Finanzausgleich zu erwarten.

Soo einfach sollte wohl sein - auch die ganze Sache hätte einen weiteren Vorteil - denn mit immer neuen "Bauten" wird ganz Deutschland irgendwann nur noch zugebaut - Grund und Boden lässt sich eben nicht vermehren.

Wo bleibt denn die Vernunft?

Bei all diesen meinen Vorschlägen könnte die Zweitwohnungssteuerdebatte und auch dieses Forum entfallen, es gäbe dann keine Zweitwohnungssteuer!!!


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