Neuer Lebensmittelpunkt, nun Zweitwohnung?

Alfred @, Samstag, 05.11.2016 (vor 2721 Tagen) @ blubbibi

Für eine einigermaßen zielführende Antwort fehlen mir ein paar Informationen.

Die Familie ist derzeit für die Mietwohnung der Ehefrau mit alleiniger Wohnung registriert, richtig?

Nun muss die Ehefrau (mit Kind) ihren Lebensmittelpunkt bei der Großmutter haben. Da ergeben sich folgende Fragen:
- Warum müssen Ehefrau und Kind ihren Lebensmittelpunkt bei der Großmutter haben?
- Was bedeutet Lebensmittelunkt in dem Zusammenhang? Soll das heißen, das Ehefrau und Kind sich dort ausschließlich (oder vorwiegend) aufhalten müssen?
- Wie nutzen Ehefrau und Kind die bisherige gemeinsame eheliche Wohnung?
- Wird der Ehemann - zumindest zeitweise - ebenfalls bei der Großmutter wohnen oder nutzt er weiterhin ausschließlich die bisherige Wohnung?

Um die Frage nach einer evtl. ZWSt beantworten zu können, muss ich wissen. In welcher Gemeinde die jeweiligen Wohnungen liegen.


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