Aufforderung zur Ummeldung der Hauptwohnung

Alfred @, Sonntag, 29.01.2017 (vor 2616 Tagen) @ Samuel

Die Stadt kann ich bei Bedarf noch nennen.

Nicht erforderlich, das Meldegesetz gilt bundesweit. Die Stadt hat Recht, keiner der genannten, z.T. nicht zutreffenden Gründe rechtfertigt eine gesetzwidrige melderechtliche Registrierung. Bußgeld kann in Höhe bis zu 1.000 € verhängt werden.

Ob ein Hinauszögern möglich ist, hängt von der Stadt ab – müsste man versuchen. Ob die Stadt sich zu einem rechtswidrigen Handeln überreden lässt, bezweifle ich allerdings.


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