Aufforderung zur Ummeldung der Hauptwohnung
Die Stadt kann ich bei Bedarf noch nennen.
Nicht erforderlich, das Meldegesetz gilt bundesweit. Die Stadt hat Recht, keiner der genannten, z.T. nicht zutreffenden Gründe rechtfertigt eine gesetzwidrige melderechtliche Registrierung. Bußgeld kann in Höhe bis zu 1.000 € verhängt werden.
Ob ein Hinauszögern möglich ist, hängt von der Stadt ab – müsste man versuchen. Ob die Stadt sich zu einem rechtswidrigen Handeln überreden lässt, bezweifle ich allerdings.
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Samuel,
28.01.2017
- Aufforderung zur Ummeldung der Hauptwohnung - Alfred, 29.01.2017
- Aufforderung zur Ummeldung der Hauptwohnung - Rebell, 30.01.2017