ZWS wenn eine Person seine Hauptwohnung in der Wohnung hat

Alfred @, Donnerstag, 20.04.2017 (vor 2535 Tagen) @ Maximax

1. Gem. Meldegesetz hat die Registrierung mit „alleiniger Wohnung“ zu erfolgen, da sie keine weitere Wohnung in Deutschland hat.

2. Ob sie für die Wohnung in München zweitwohnungsteuerpflichtig ist, hängt davon ab,
a) ob sie (Mit-)Inhaberin der Wohnung ist und
b) wo sie sich rein quantitativ zeitlich vorwiegend aufhält.

3. Lautet die Antwort zu 2.a) „Nein“ bzw. zu 2.b) „München“, ist sie nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.

Am Rande:
- Ob das ohne bürokratischen Firlefanz abgeht, ist fraglich.
- Der Wohnsitz spielt keine Rolle.


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