ZWS wenn eine Person seine Hauptwohnung in der Wohnung hat
1. Gem. Meldegesetz hat die Registrierung mit „alleiniger Wohnung“ zu erfolgen, da sie keine weitere Wohnung in Deutschland hat.
2. Ob sie für die Wohnung in München zweitwohnungsteuerpflichtig ist, hängt davon ab,
a) ob sie (Mit-)Inhaberin der Wohnung ist und
b) wo sie sich rein quantitativ zeitlich vorwiegend aufhält.
3. Lautet die Antwort zu 2.a) „Nein“ bzw. zu 2.b) „München“, ist sie nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.
Am Rande:
- Ob das ohne bürokratischen Firlefanz abgeht, ist fraglich.
- Der Wohnsitz spielt keine Rolle.
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- ZWS wenn eine Person seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung hat -
Maximax,
20.04.2017
- ZWS wenn eine Person seine Hauptwohnung in der Wohnung hat - Alfred, 20.04.2017