Datsche

JP2, Freitag, 05.05.2017 (vor 2520 Tagen)

Ich habe eine Datsche in Brandenburg, für die ich dieser Tage eine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer von der Gemeinde bekommen habe. Meine Frage: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass dies rechtens ist.

Hintergrund: Die Datsche ist nicht ganzjahres nutzbar, da im Winter / in der Frostperiode das Wasser abgestellt werden muss. Die Wasserversorgung erfolgt sowieso in Eigenverantwortung einer kleinen Siedlergemeinschaft (eigene Pumpenanlage). Ferner ist das Hüttchen nicht über ein Straßennetz erreichbar, die Zuwegung gehört der Siedlergemeinschaft und ist ein maroder Waldweg.

Ich wäre über eine Rückmeldung sehr dankbar.

Danke,
JP


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