Datsche

JP2, Samstag, 06.05.2017 (vor 2519 Tagen) @ Alfred

Was wäre aus Ihrer Sicht die richtige Vorgehensweise? ich habe aktuell nur einen Erhebungsbogen zur Berechnung der Steuer bekommen. Sollte ich auf diesem gleich vermerken, dass ich auf Grund der nicht ganzjährig vorhandenen Wasserversorgung eine Zweitwohnsitzsteuer ablehne?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion