Zweitwohnung

Alfred @, Donnerstag, 18.05.2017 (vor 2507 Tagen) @ Antje696

Zweitwohnungsteuer wird fällig, wenn jemand mit Nebenwohnung registriert ist, der Grund der Wohnungsnah, meist nebensächlich. Da derartige Satzungen gegen das GG verstoßen, werden berufstätige Verheiratete/Verpartnerte meist nicht besteuert.

Berufstätige Alleinstehende, die sich –eben wegen des Berufs (auch:der Ausbildung, des Studiums usw.) – vorwiegend am Arbeitsort aufhalten, entrichten dort keine ZWSt.


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  • Zweitwohnung - Antje696, 17.05.2017 [*]
    • Zweitwohnung - Alfred, 18.05.2017