Zweitwohnung
Zweitwohnungsteuer wird fällig, wenn jemand mit Nebenwohnung registriert ist, der Grund der Wohnungsnah, meist nebensächlich. Da derartige Satzungen gegen das GG verstoßen, werden berufstätige Verheiratete/Verpartnerte meist nicht besteuert.
Berufstätige Alleinstehende, die sich –eben wegen des Berufs (auch:der Ausbildung, des Studiums usw.) – vorwiegend am Arbeitsort aufhalten, entrichten dort keine ZWSt.
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- Zweitwohnung -
Antje696,
17.05.2017
- Zweitwohnung - Alfred, 18.05.2017