Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz / Steuererklärung

Daniel.85, Mittwoch, 07.06.2017 (vor 2487 Tagen) @ TT-1990

Bzgl. der melderechtlichen Fragen bin ich derzeit auch noch überfragt, aber dazu hast du ja bereits eine Antwort erhalten.

Unabhängig von der Anmeldung der Wohnsitze kannst du doppelte Haushaltsführung nur geltend machen, wenn der zweite Haushalt am Arbeitsort berufsbedingt ist. Das kann prinzipiell auch der Fall sein, wenn du aus privaten Gründen deinen ersten Haushalt vom Arbeitsort weg verlegst.

Allerdings wird die doppelte Haushaltsführung nur anerkannt, wenn du deine Arbeitsstelle vom ersten Haushalt aus nicht mit üblichem Zeitaufwand erreichen kannst. Ein Arbeitsweg von ca. 25km ist in der Regel in einer halben Stunde zu schaffen und liegt wohl im Bereich des Üblichen. Deswegen wird dir das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung meines Erachtens nicht anerkennen.

Vielleicht hast du eine Chance zu argumentieren, dass du auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen bist und die Arbeitsstelle vom Heimatort so dermaßen schlecht zu erreichen ist, dass du trotz der kurzen Entfernung weit mehr als eine Stunde benötigst. Wenn du aber Familienheimfahrten mit dem Auto unternimmst, wird man wahrscheinlich unterstellen dass du auch mit den Auto zur Arbeit fährst.

Bei Anerkennung könntest du die Wohnkosten (idR Miete, Betriebskosten, Strom...) im elterlichen Haushalt absetzen die du auch nachweislich bezahlst. Kosten eurer gemiensamen Wohnung spielen keine Rolle. Dafür müsstest du evtl. einen Mietvertrag mit deinen Eltern schließen und sie müssten die Einnahmen entsprechend versteuern. Familienheimfahrten könntest du zusätzlich 1x wöchentlich zusätzlich absetzen. Alternativ alle tatsächlich gefahrenen Heimfahrten aber keine Wohnkosten - dieses Modell lohnt aufgrund der kurzen Entfernung aber nicht, da du 1000 EUR Werbungskosten pauschal geltend machen kannst und sich nur auswirkt, was darüber liegt.

Rechenbeispiel 1 (Wohnkosten sind nachweisbar):
1 Familienheimfahrt pro Woche außer im Urlaub:
48 * 25km * 0,30 EUR = 360 EUR
Wohnkosten (Annahme 250 EUR Pauschalmiete fürs Zimmer):
250 EUR * 12 = 3000 EUR
Werbungskosten: 3360 EUR
Steuerersparnis p.a. bei Grenzsteuersatz von 42%: (3360-1000)EUR*0,42 = 991 EUR

Rechenbeispiel 2 (Wohnkosten sind nicht nachweisbar, du fährst tatsächlich öfter):
3 Familienheimfahrten pro Woche außer im Urlaub:
3* 48 * 25km * 0,30 EUR = 1080 EUR
Werbungskosten: 1080 EUR
Steuerersparnis p.a. bei Grenzsteuersatz von 42%: (1080-1000)EUR*0,42 = 34 EUR

Beste Grüße
Daniel


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