Zweitwohnungsteuer für Eltern eines Studenten

Alfred @, Freitag, 09.06.2017 (vor 2485 Tagen) @ Schnaps

Wenn dem Amt der Mietvertrag vorgelegen hat, ist die Forderung nach einer Steuererklärung dreist.

Der Vordruck hat es auch in sich. Da wird in Ziffer 04 nach der Hauptwohnung gefragt. Die kann nur jemand haben, der auch eine Nebenwohnung hat. Da würde ich schon einhaken und bei der Erklärung nur die Felder zu den Ziffern 01 bis 03 ausfüllen, 04 bis 36 entwerten und in 37 Datum und Unterschrift eintragen. Diese „Erklärung“ würde ich dann als Anlage zu einem Schreiben mit Schilderung des Sachverhalts (z.B.: keine Steuerpflicht weil: im Mietvertag nur zur Absicherung des Vermieters, Nutzungseinschränkung laut Mietvertrag, Angabe des Alleinnutzen in der StErkl des Kindes, Hinweis, dass MV bereits vorgelegen hat) an die Stadt schicken. Mal sehen, was dann passiert.


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