Ummeldung / Umzug für neuen Job - Doppelte Haushaltsführung?

Alfred @, Dienstag, 08.08.2017 (vor 2447 Tagen) @ PeterS

Hier ist zu unterscheiden zwischen
- Melderecht
- Zweitwohnungsteuerrecht und
- Einkommensteuerrecht.

Im Melderecht geht es in Deinem Fall um Haupt- und Nebenwohnung. Deine Hauptwohnung dürfte – berufsbedingt – am Arbeitsort sein, da Du Dich dort vorwiegend aufhältst. Maßgeblich ist dabei der Tag des Einzugs und nicht das Datum des Mietvertrags. Den Tag des Einzugs muss/kann Dir der Vermieter betätigen und diese Bestätigung ist bei der melderechtlichen Registrierung vorzulegen.

Zweitwohnungsteuer kann allenfalls am Ort der Nebenwohnung anfallen.

Um Wohnsitze geht es dabei weder im Melde- noch im Zweitwohnungsteuerrecht.

Die Frage nach der doppelten Haushaltsführung betrifft das Einkommensteuerrecht. Da kann man mehrere Wohnsitze haben und kann doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass man am Arbeitsort nicht seinen Lebensmittelpunkt hat.
Weitere Einzelheiten ggf. bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erfragen.


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