Ferienwohnung mieten

Alfred @, Mittwoch, 09.08.2017 (vor 2452 Tagen) @ Heideknick01

Wenn ich eine Ferienwohnung für einen längeren Zeitraum miete, ab wann bin ich dann ZWS pflichtig?

Die Frage lässt sich so allgemein nicht beantworten.
In welcher Kommune liegt die Ferienwohnung?
Was bedeutet „längerer Zeitraum“?

Und bin ich es obwohl ich die Wohnung nur als Ferienaufenthalt nutze, also keinen Wohnsitz begründe?

Spielt für die ZWSt keine Rolle.


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