Zweitwohnsitz-Paradoxon

stauchkopf_01, Freitag, 18.08.2017 (vor 2465 Tagen)

Hallo zusammen,

ich befinde mich in folgender Situation: ich arbeite seit 2016 vollzeitlich in Hannover. Ich habe mir in Hannover ein Zimmer gemietet und pendle seither einmal die Woche von Berlin nach Hannover. Ich wollte aus diversen Gründen meinen Hauptwohnsitz in Berlin belassen.

Als ich mein Zimmer in Hannover als Zweitwohnsitz anmelden wollte, wurde mir mitgeteilt das dies nur dann möglich ist, wenn ich mich nicht vorranging in Hannover aufhalte. Mir wurde schriftlich mitgeteilt (ohne Angabe der Rechtsgrundlage), dass die Wohnung welche ich vorrangig nutze automatisch mein Hauptwohnsitz sei und dass ich diesbezüglich keine Wahlmöglichkeit hätte.

Ich konnte daraufhin nachweisen, dass ich durch Home-Office, Urlaub, Zeitausgleich etc. vorrangig in Berlin bin, und mein Zweitwohnsitz wurde als solcher akzeptiert. Seitdem zahle ich ordnungsgemäß Zweitwohnsitzsteuer.

Nun habe ich mittlerweile geheiratet und wollte mich aus diesem Grund von der Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen. Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies nur dann funktioniert (laut Satzung der Stadt Hannover, §3 Abs. 2), wenn die Zweitwohnung die vorranging benutzte Wohnung ist.

Meine Frage: Wie kann meine Zweitwohnung meine vorrangig genutzte Wohnung sein, wenn diese dann (laut obiger Definition) automatisch mein Hauptwohnsitz wäre? Wenn beide Aussagen stimmen, dann ist das doch ein Widerspruch in sich, oder?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion