6 Monate Zweitwohnsitz gehabt, erst dann als Erstwohnsitz gemeldet

Sabrina, Montag, 11.09.2017 (vor 2411 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe aus beruflichen Gründen seit dem 01.10.2016 ein Appartement in Bochum gemietet, bewohne jedoch seit mehr als 3 Jahren eine Mietwohnung in Düsseldorf. Da ich anfangs nicht wusste, ob ich nach der Probezeit weiter in Bochum arbeiten werde, habe ich die Wohnung in Bochum erst zum 01.04.2017 überhaupt gemeldet - als meinen neuen Erstwohnsitz - und Düsseldorf als Zweitwohnsitz angegeben. D.h. ich bin offiziell (so habe ich es beim Meldeamt geschildert) erst am 01.04.2017 in Bochum "richtig eingezogen", hatte meinen Lebensschwerpunkt bis dato angeblich in Düsseldorf und habe bis zum 01.04.2017 keine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt.
Nun einige Fragen: Muss ich die Zweitwohnsitzsteuer nachträglich für die 6 Monate entrichten? Muss ich Strafe zahlen, weil ich mich selbst hätte beim Finanzamt deshalb hätte melden müssen? Kann ich den Zweitwohnsitz steuerlich als zweiten Haushalt absetzen (vom 01.10.2016-31.12.2016), obwohl ich diesen zwar gezahlt, aber erst zum 01.04.2017 offiziell bezogen habe?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine zeitnahe Antwort und bedanke mich herzlich im Voraus!


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