Zweitwohnungsteuer zurückbekommen, möglich?

Alfred @, Montag, 02.10.2017 (vor 2370 Tagen) @ Lincamp

Wenn die Voraussetzungen stimmen, ist die Besteuerung verfassungswidrig Sie beruht auf einer verfassungswidrigen Satzung. Das scheinen die Mitarbeiter im Rathaus auch zu wissen. Aber die Stadt ist in einer komfortablen Situation. Sie hat eine bestandskräftigen Steuerbescheid, der von einer Erklärung zur Zweitwohnungsteuer gestützt wird und sie hat das Geld.

Ob da im Guten was zu machen ist, müsste man ausprobieren. Als (wahlberechtigter) Bürger der Stadt ist es vielleicht einfacher. Allerdings sollte man sich da nicht an einem Mitarbeiter abarbeiten sondern den Verantwortlichen für Finanzen (Dieter Feid) oder die Oberbürgermeisterin selbst mal um „Erläuterung“ bitten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion