zwei Wohnungen in einem Haus

Alfred @, Mittwoch, 11.10.2017 (vor 2361 Tagen) @ bibo3678

Das Widerlegen der gemeindlichen Argumentation ist keineswegs ein indirektes Anerkennen einer Zweitwohnung. Die Gemeinde macht deutlich, warum es sich ihrer Auffassung nach um eine Zweitwohnung (Vorhalten zur persönlichen Lebensführung) und nicht um eine Kapitalanlage (Ablehnen von Mietern) handeln soll.

Wenn das Gericht die Argumente der Gemeinde als „Würdigung des Einzelfalls“ sehen will, kann es durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um die begründete Annahme einer weiteren Zweitwohnung handelt und die Steuerpflicht gegeben ist.


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