Zweitwohnungsteuer bei zusammengelegten Grundstücken

Alfred @, Mittwoch, 25.10.2017 (vor 2367 Tagen) @ joha

So wie es klingt, ist die Forderung der Kommune erst Mal berechtigt, denn ich nehme an, für das Mobilheim wurde bisher auch ZWSt bezahlt. Ob die beiden Objekte auf einem oder zwei benachbarten Grundstücken liegen dürfte dabei relativ unerheblich sein. Widersinnig ist es trotzdem. Man könnte sinngemäß argumentieren wie im Beitrag „zwei nebenwohnungen in einem Haus - bibo3678, 04.10.2017“ aufgezeigt.
Ob's hilft?


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