Wohnung in HH und B

Marius, Montag, 08.01.2018 (vor 2271 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe noch 2 kurze Fragen an dich oder an jemanden im Forum der es auch weiß:

Also aktuell sind meine Freundin und ich nur in HH angemeldet. Die Wohnungen in beiden Städten laufen auf beide Namen.

Wir wollen auch beide jeweils in der Hauptwohnung und ggf. später Nebenwohnung angemeldet sein.

Im Meldegesetz steht ja folgendes:

"§ 27 Ausnahmen von der Meldepflicht

(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden."

Frage 1: Plan war, erst nach Ablauf der 6 Monate eine Entscheidung zu treffen wo wir die Hauptwohnung machen (obwohl wir uns mehr in Berlin aufhalten aktuell). Ich lese es doch richtig, dass dies so möglich ist? Wenn Berlin dann die Hauptwohnung wäre nach 6 Monaten - müssten wir eine Steuer in HH zahlen, ist Hamburg der Hauptwohnitz müssten wir in Berlin erst ab 1 Jahr zahlen.


Frage 2: Es steht auch, dass nur wer nicht aus der Wohnung ausgezogen ist nach 6 Monaten sich anmelden muss. Aktuell miete ich ein möbliertes Apartment für 4 Monate - würde es bedeuten dass die 6 Monatsfrist von vorne beginnt sollte ich vor den 6 Monaten die Wohnung wechseln?

Vielen Dank


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