Partnerschaft und Nebenwohnung zur Nutzung von Vorteilen/Benefits

Alfred @, Donnerstag, 15.02.2018 (vor 2234 Tagen) @ blauerFlitzer

Für die melderechtliche Registrierung ist allein das Meldegesetz einschlägig. Wohnsitze spielen dabei keine Rolle.
Tutzing erhebt eine ZWSt auf das Innehaben einer Nebenwohnung. Wenn Deine Freundin in T. mit Nebenwohnung registriert ist, diese aber nicht innehat, ist sie nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Bürokratischer Ärger ist allerdings unvermeidlich, wie intensiv hängt von der Stadtverwaltung ab-

Es ist aber „bekannt“, dass wir ein Pärchen sind, weshalb bei unserem Formular „wir sind eine Familie / Lebensgemeinschaft“ es ja richtig wäre.

Um welches Formular handelt es sich da? Wird da wirklich nach „Lebensgemeinschaft“ gefragt? Oder steht da „Lebenspartnerschaft“?

Ein weiterer Punkt wäre, ob dann dienstlich veranlasste Fahren nun von der einen oder anderen Wohnung machen kann/darf/soll, entsprechend z.B. dem kürzeren Fahrtweg oder einer sonstigen Regelung (z.B. Start bei A, Ende bei B)?

Das ist eher eine Frage des Einkommensteuerrechts und nicht des Zweitwohnungsteuerrechts.


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