ZWS bei zwei Untermieter (Berlin)

Alfred @, Dienstag, 20.02.2018 (vor 2228 Tagen) @ shootist2k2

... an Gesetz halten

Vor dem ZWStG rangiert das Meldegesetz. Dazu mal auf der Hauptseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Ob danach die melderechtliche Registrierung des Hauptmieters mit Nebenwohnung gesetzkonform ist, kann ich nicht beurteilen, wäre aber zu prüfen.

Was bedeutet bei B, dass er „in Berlin arbeitet und abwechselnd übernachtet“?

Die Aufteilung der Miete sollte sich eigentlich aus dem Untermietvertrag ergeben.

Verstehe ich das richtig, dass der Hauptmieter durch eine Heirat gar keine ZWS mehr in Berlin zahlen müsste?

Unter bestimmte Voraussetzungen (s. ZWStG ) ist das richtig, sollte aber nicht der einzige Grund für eine Heirat sein.


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