ZWS bei zwei Untermieter (Berlin)

shootist2k2, Mittwoch, 21.02.2018 (vor 2228 Tagen) @ Alfred

... an Gesetz halten

Vor dem ZWStG rangiert das Meldegesetz. Dazu mal auf der Hauptseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Ob danach die melderechtliche Registrierung des Hauptmieters mit Nebenwohnung gesetzkonform ist, kann ich nicht beurteilen, wäre aber zu prüfen.

Gemeldet ist der Hauptmieter natürlich bereits. B muss das jetzt auch machen, ist jedoch immer mal wieder in Hotel oder Hostel oder Couch unterwegs. Ist m.E. ein Grenzfall für eine Meldung, wenn B nämlich wieder jedes WE nach Hause fährt. Dann ist man ja nur beruflich in Berlin. Hat ja aber mit Zweitwohnsitz dann nichts mehr zu tun.

Was bedeutet bei B, dass er „in Berlin arbeitet und abwechselnd übernachtet“?

Die Aufteilung der Miete sollte sich eigentlich aus dem Untermietvertrag ergeben.

Jep Aufteilung ist klar errechenbar. Jedoch kann man B nur in die Gleichung nehmen, wenn die Situation mit dem Vermieter geklärt ist. Bis dahin darf er ja nicht in der Wohnung wohnen. D.h. auch bis dahin wohl erst mal nur die Meldung und Aufteilung ohne B angeben. Das muss ja bis 31.05. erfolgen - wenn sich das jetzt erst später klärt, kann man dann ja nicht mehr "nachmelden", oder?

Verstehe ich das richtig, dass der Hauptmieter durch eine Heirat gar keine ZWS mehr in Berlin zahlen müsste?

Unter bestimmte Voraussetzungen (s. ZWStG ) ist das richtig, sollte aber nicht der einzige Grund für eine Heirat sein.

Hehe natürlich. Aber echt traurig, dass man nur als verheiratet hier bevorteilt wird. Eigentlich sollte Ehe und Steuer m.E. vollkommen voneinander getrennt sein und sich eher auf Familie und gemeinsame Lebensgemeinschaften (bspw. in einer Wohnung) beziehen.


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