Miete und Rechnungen vorab ?

Alfred @, Freitag, 20.04.2018 (vor 2188 Tagen) @ Fragenüberfragen

- nehme an die Meldung am Zweitwohnsitz muss innerhalb der 2 Wochenfrist erfolgen - also bis 15 Mai ?

Nein, der Termin beginnt mit dem Einzug in die Wohnung,

Alle übrigen Fragen sind Fragen der Einkommensteuer.

Hinweis:
Bei Ledigen/Alleinstehenden ist der Arbeitsort im allgemeinen auch der Ort der Hauptwohnung.


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